Vorläufiges Hygienekonzept für Veranstaltungen
auf Grundlage der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst vom 22.06.2020, Az. K-K1620.0/36/5
Daten auf einen Blick:
Veranstaltungsraum (LxBxH): 20m x 20m= 400 m²
Max. Personenanzahl unter Berücksichtigung der Raumgröße/Abstand 130
Zuständig für Anwesenheitsliste: Katrin Diller
Hygienebeauftrage: Jutta Franz
Vorstand: Carsten Schaller, 1. Vorsitzender,
Astrid Kraemer, 2.Vorsitzende
Die Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften ist stets freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko.
Maßnahmen, die zur Anwendung kommen:
Allgemeine Hygienemaßnahmen:
• Vor- und während der Veranstaltung: Regelmäßiges Händewäschen mit Wasser und Seife, die zur Verfügung gestellt wird.
• Verwendung von Einmalhandtüchern.
• Regelmäßige Händedesinfektion.
• Beachtung der Husten- und Niesetikette (größtmöglicher Abstand zu anderen Personen, Husten und Niesen in die Armbeuge bzw. ein Papiertaschentuch, das anschließend entsorgt wird, nach dem Husten und Niesen gründliche Handwäsche).
• Kontaktflächen (Türklinken, Handläufe, Tischoberflächen, Lichtschalter, etc.) werden in regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert.
• Die Räumlichkeit wird in regelmäßigen Abständen grundgereinigt.
• Hinweisschilder zu den allgemeinen Hygienemaßnahmen werden sichtbar angebracht.
Kontaktpersonennachverfolgung:
• Um Kontaktpersonen ggf. nachträglich ermitteln zu können wird für jede Veranstaltung eine Dokumentation mit Angaben von Namen und Erreichbarkeit geführt. Dies kann durch das Führen von Anwesenheitslisten (oder auch z.B. Fotos + Kontaktdaten aus Mitgliederliste) erfolgen. Eine Übermittlung der Aufzeichnungen erfolgt ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung und gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden. Die Daten werden vor unbefugter oder unrechtmäßiger Weitergabe geschützt aufbewahrt und nach Ablauf eines Monats vernichtet.
Durchführung von Veranstaltungen, Mindestabstand, Mund-Nasen-Bedeckung:
• Grundsätzlich ist zu jeder Zeit auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beteiligten zu achten.
• Laufwege und -richtungen werden nach Möglichkeit vorgegeben und gekennzeichnet.
• Die Sanitäranlagen werden mit Abstandsgebot 1,5m und Maske aufgesucht.
• Die Nutzung von Garderoben und Aufenthaltsbereichen ist nicht möglich. Durch ein zeitlich versetztes Eintreffen werden Engstellen vermieden und Stoßzeiten entzerrt. Auf pünktliche Ankunft zur in der Reservierungsbestätigung angegebenen Uhrzeit ist zu achten, da der Einlass und die Belegung des Sitzplatzes zügig erfolgen muss.
• Die Mund-Nasen-Bedeckung wird von den Beteiligten selbst mitgebracht. Bei Bedarf stehen Einmalmasken zur Verfügung.
• Die Veranstaltungsdauer ist zu begrenzen. Angesetzt sind 1,5h
• Alle Beteiligten tragen ab dem Betreten und bis zum Verlassen der Veranstaltung und Räumlichkeit (im Innenbereich) eine Mund-Nasen-Bedeckung, eine Ausnahme bildet das aktive Singen, sobald ein markierter Stehplatz (Musiker) oder Sitzplatz (Gast) eingenommen wurde.
• Die Sänger*innen positionieren sich in eine Richtung (Reihenaufstellung) und innerhalb der Reihen versetzt („auf Lücke“).
• Während des Singens und Musizierens wird ein erweiterter Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen eingehalten. Für Gäste gilt ein Mindestabstand von 1.5m.
Lüftung:
• Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeit werden genutzt.
• Dauer- Querlüftung (entsprechende Kleidung und Accessoires für die kalte Jahreszeit mitbringen)
Umgang mit Erkrankten und Verdachtsfällen:
• Von der Mitwirkung an Veranstaltungen ausgeschlossen sind Personen, die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an Covid-19-Erkrankten hatten oder Symptome aufweisen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten (z.B. Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruch- und Geschmacksstörungen).
• Sollten Personen während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben sie die Veranstaltung umgehend zu verlassen. Der Vorstand unterrichtet das zuständige Gesundheitsamt über diesen Sachverhalt.
Allgemeines:
• Die Inhalte dieses Hygienekonzepts werden den Konzertbesuchern kommuniziert und sind jederzeit einsehbar. Der Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckungen wird den Beteiligten erläutert.
• Auf die Notwendigkeit der Einhaltung der in diesem Hygienekonzept genannten Punkte seitens der Beteiligten wird in regelmäßigen Abständen hingewiesen. Die Einhaltung wird kontrolliert und auf Verstöße wird hingewiesen und adäquat reagiert.
• Auf erhöhte Gefahren für Personen, die einer Risikogruppe (gem. Definition des Robert Koch Instituts) angehören, wird hingewiesen.
• Dieses Hygienekonzept wird der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen vorgelegt.
Daten auf einen Blick:
Chor-/Vereinsname: Saint-Gobain Singers Rödental
Raum, Ort: Gemeindesaal der FeG Coburg,
Max-Böhme-Ring 8, CoburgVeranstaltungsraum (LxBxH): 20m x 20m= 400 m²
Max. Personenanzahl unter Berücksichtigung der Raumgröße/Abstand 130
Zuständig für Anwesenheitsliste: Katrin Diller
Hygienebeauftrage: Jutta Franz
Vorstand: Carsten Schaller, 1. Vorsitzender,
Astrid Kraemer, 2.Vorsitzende
Die Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften ist stets freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko.
Maßnahmen, die zur Anwendung kommen:
Allgemeine Hygienemaßnahmen:
• Vor- und während der Veranstaltung: Regelmäßiges Händewäschen mit Wasser und Seife, die zur Verfügung gestellt wird.
• Verwendung von Einmalhandtüchern.
• Regelmäßige Händedesinfektion.
• Beachtung der Husten- und Niesetikette (größtmöglicher Abstand zu anderen Personen, Husten und Niesen in die Armbeuge bzw. ein Papiertaschentuch, das anschließend entsorgt wird, nach dem Husten und Niesen gründliche Handwäsche).
• Kontaktflächen (Türklinken, Handläufe, Tischoberflächen, Lichtschalter, etc.) werden in regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert.
• Die Räumlichkeit wird in regelmäßigen Abständen grundgereinigt.
• Hinweisschilder zu den allgemeinen Hygienemaßnahmen werden sichtbar angebracht.
Kontaktpersonennachverfolgung:
• Um Kontaktpersonen ggf. nachträglich ermitteln zu können wird für jede Veranstaltung eine Dokumentation mit Angaben von Namen und Erreichbarkeit geführt. Dies kann durch das Führen von Anwesenheitslisten (oder auch z.B. Fotos + Kontaktdaten aus Mitgliederliste) erfolgen. Eine Übermittlung der Aufzeichnungen erfolgt ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung und gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden. Die Daten werden vor unbefugter oder unrechtmäßiger Weitergabe geschützt aufbewahrt und nach Ablauf eines Monats vernichtet.
Durchführung von Veranstaltungen, Mindestabstand, Mund-Nasen-Bedeckung:
• Grundsätzlich ist zu jeder Zeit auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beteiligten zu achten.
• Laufwege und -richtungen werden nach Möglichkeit vorgegeben und gekennzeichnet.
• Die Sanitäranlagen werden mit Abstandsgebot 1,5m und Maske aufgesucht.
• Die Nutzung von Garderoben und Aufenthaltsbereichen ist nicht möglich. Durch ein zeitlich versetztes Eintreffen werden Engstellen vermieden und Stoßzeiten entzerrt. Auf pünktliche Ankunft zur in der Reservierungsbestätigung angegebenen Uhrzeit ist zu achten, da der Einlass und die Belegung des Sitzplatzes zügig erfolgen muss.
• Die Mund-Nasen-Bedeckung wird von den Beteiligten selbst mitgebracht. Bei Bedarf stehen Einmalmasken zur Verfügung.
• Die Veranstaltungsdauer ist zu begrenzen. Angesetzt sind 1,5h
• Alle Beteiligten tragen ab dem Betreten und bis zum Verlassen der Veranstaltung und Räumlichkeit (im Innenbereich) eine Mund-Nasen-Bedeckung, eine Ausnahme bildet das aktive Singen, sobald ein markierter Stehplatz (Musiker) oder Sitzplatz (Gast) eingenommen wurde.
• Die Sänger*innen positionieren sich in eine Richtung (Reihenaufstellung) und innerhalb der Reihen versetzt („auf Lücke“).
• Während des Singens und Musizierens wird ein erweiterter Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen eingehalten. Für Gäste gilt ein Mindestabstand von 1.5m.
Lüftung:
• Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeit werden genutzt.
• Dauer- Querlüftung (entsprechende Kleidung und Accessoires für die kalte Jahreszeit mitbringen)
Umgang mit Erkrankten und Verdachtsfällen:
• Von der Mitwirkung an Veranstaltungen ausgeschlossen sind Personen, die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an Covid-19-Erkrankten hatten oder Symptome aufweisen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten (z.B. Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruch- und Geschmacksstörungen).
• Sollten Personen während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben sie die Veranstaltung umgehend zu verlassen. Der Vorstand unterrichtet das zuständige Gesundheitsamt über diesen Sachverhalt.
Allgemeines:
• Die Inhalte dieses Hygienekonzepts werden den Konzertbesuchern kommuniziert und sind jederzeit einsehbar. Der Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckungen wird den Beteiligten erläutert.
• Auf die Notwendigkeit der Einhaltung der in diesem Hygienekonzept genannten Punkte seitens der Beteiligten wird in regelmäßigen Abständen hingewiesen. Die Einhaltung wird kontrolliert und auf Verstöße wird hingewiesen und adäquat reagiert.
• Auf erhöhte Gefahren für Personen, die einer Risikogruppe (gem. Definition des Robert Koch Instituts) angehören, wird hingewiesen.
• Dieses Hygienekonzept wird der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen vorgelegt.