Hygienerichtlinien für den Veranstaltungsbesuch
Die Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften ist stets freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko.
Maßnahmen, die zum Schutz aller Beteiligten zur Anwendung kommen:
Allgemeine Hygienemaßnahmen:
• Regelmäßige Händedesinfektion.
• Beachtung der Husten- und Niesetikette (größtmöglicher Abstand zu anderen Personen, Husten und Niesen in die Armbeuge bzw. ein Papiertaschentuch, das anschließend entsorgt wird, nach dem Husten und Niesen gründliche Handwäsche).
Kontaktpersonennachverfolgung:
• Um Kontaktpersonen ggf. nachträglich ermitteln zu können, wird für jede Veranstaltung eine Dokumentation mit Angaben von Namen und Erreichbarkeit geführt. Eine Übermittlung der Aufzeichnungen erfolgt ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung und gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden. Die Daten werden vor unbefugter oder unrechtmäßiger Weitergabe geschützt aufbewahrt und nach Ablauf eines Monats vernichtet.
Durchführung von Veranstaltungen, Mindestabstand, Mund-Nasen-Bedeckung:
• Grundsätzlich ist zu jeder Zeit auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beteiligten zu achten.
• Laufwege und -richtungen werden vorgegeben und gekennzeichnet.
• Die Sanitäranlagen werden mit Abstandsgebot 1,5m und Maske aufgesucht.
• Die Veranstaltungsdauer wird auf 1,5h begrenzt.
• Alle Beteiligten tragen ab dem Betreten und bis zum Verlassen der Veranstaltung und Räumlichkeit (im Innenbereich) eine Mund-Nasen-Bedeckung. Ausnahme: SängerInnen und MusikerInnen während des Auftritts auf dem zugewiesenen Platz.
Lüftung:
• Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeit werden genutzt.
• Dauer- Querlüftung (entsprechende Kleidung und Accessoires für die kalte Jahreszeit sind mitzubringen)
Umgang mit Erkrankten und Verdachtsfällen:
• Von der Mitwirkung an Veranstaltungen ausgeschlossen sind Personen, die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an Covid-19-Erkrankten hatten oder Symptome aufweisen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten (z.B. Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruch- und Geschmacksstörungen).
• Sollten Personen während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben sie die Veranstaltung umgehend zu verlassen. Der Vorstand unterrichtet das zuständige Gesundheitsamt über diesen Sachverhalt.
Allgemeines:
• Die Inhalte der Hygienerichtlinien werden den Konzertbesuchern kommuniziert und sind jederzeit einsehbar.
• Auf die Notwendigkeit der Einhaltung der in diesem Hygienekonzept genannten Punkte seitens der Beteiligten wird in regelmäßigen Abständen hingewiesen. Die Einhaltung wird kontrolliert und auf Verstöße wird hingewiesen und adäquat reagiert.
• Auf erhöhte Gefahren für Personen, die einer Risikogruppe (gem. Definition des Robert Koch Instituts) angehören, wird hiermit hingewiesen.
• Das Hygienekonzept wird der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen vorgelegt.
Maßnahmen, die zum Schutz aller Beteiligten zur Anwendung kommen:
Allgemeine Hygienemaßnahmen:
• Hinweisschilder zu den allgemeinen Hygienemaßnahmen sind zu befolgen.
• Vor der Veranstaltung und nach eventuellem Toilettengang: Händewäschen mit Wasser und Seife, die zur Verfügung gestellt wird.
• Verwendung von Einmalhandtüchern.• Regelmäßige Händedesinfektion.
• Beachtung der Husten- und Niesetikette (größtmöglicher Abstand zu anderen Personen, Husten und Niesen in die Armbeuge bzw. ein Papiertaschentuch, das anschließend entsorgt wird, nach dem Husten und Niesen gründliche Handwäsche).
Kontaktpersonennachverfolgung:
• Um Kontaktpersonen ggf. nachträglich ermitteln zu können, wird für jede Veranstaltung eine Dokumentation mit Angaben von Namen und Erreichbarkeit geführt. Eine Übermittlung der Aufzeichnungen erfolgt ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung und gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden. Die Daten werden vor unbefugter oder unrechtmäßiger Weitergabe geschützt aufbewahrt und nach Ablauf eines Monats vernichtet.
Durchführung von Veranstaltungen, Mindestabstand, Mund-Nasen-Bedeckung:
• Grundsätzlich ist zu jeder Zeit auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beteiligten zu achten.
• Laufwege und -richtungen werden vorgegeben und gekennzeichnet.
• Die Sanitäranlagen werden mit Abstandsgebot 1,5m und Maske aufgesucht.
• Die Nutzung von Garderoben und Aufenthaltsbereichen ist nicht möglich.
• Durch ein zeitlich versetztes Eintreffen
werden Engstellen vermieden und Stoßzeiten entzerrt. Auf pünktliche Ankunft zur in der Reservierungsbestätigung angegebenen Uhrzeit ist zu achten, da der Einlass und die Belegung des Sitzplatzes zügig erfolgen muss.
• Die Mund-Nasen-Bedeckung wird von den Beteiligten selbst mitgebracht. Bei Bedarf stehen Einmalmasken zur Verfügung.• Die Veranstaltungsdauer wird auf 1,5h begrenzt.
• Alle Beteiligten tragen ab dem Betreten und bis zum Verlassen der Veranstaltung und Räumlichkeit (im Innenbereich) eine Mund-Nasen-Bedeckung. Ausnahme: SängerInnen und MusikerInnen während des Auftritts auf dem zugewiesenen Platz.
Lüftung:
• Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeit werden genutzt.
• Dauer- Querlüftung (entsprechende Kleidung und Accessoires für die kalte Jahreszeit sind mitzubringen)
Umgang mit Erkrankten und Verdachtsfällen:
• Von der Mitwirkung an Veranstaltungen ausgeschlossen sind Personen, die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an Covid-19-Erkrankten hatten oder Symptome aufweisen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten (z.B. Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruch- und Geschmacksstörungen).
• Sollten Personen während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben sie die Veranstaltung umgehend zu verlassen. Der Vorstand unterrichtet das zuständige Gesundheitsamt über diesen Sachverhalt.
Allgemeines:
• Die Inhalte der Hygienerichtlinien werden den Konzertbesuchern kommuniziert und sind jederzeit einsehbar.
• Auf die Notwendigkeit der Einhaltung der in diesem Hygienekonzept genannten Punkte seitens der Beteiligten wird in regelmäßigen Abständen hingewiesen. Die Einhaltung wird kontrolliert und auf Verstöße wird hingewiesen und adäquat reagiert.
• Auf erhöhte Gefahren für Personen, die einer Risikogruppe (gem. Definition des Robert Koch Instituts) angehören, wird hiermit hingewiesen.
• Das Hygienekonzept wird der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen vorgelegt.